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Erben & Vererben

Interview mit Christian Haupt

Weshalb nehmen Sie sich dieses Themas an?

Ein grosser Teil meiner täglichen Arbeit besteht in der Beratung von Erbengemeinschaften oder Mitgliedern einer Familie, die sich die Frage stellen: Was passiert mit unserem Elternhaus oder den Immobilien, welche die Familie im Eigentum hält?

Ich werde auch konkret gefragt: Was würden Sie tun? Meine Antwort ist jeweils: Das «Tun» ist vor allem wichtig.

Warum?

Ich bin immer wieder erstaunt, dass die Wenigsten sich mit diesem Thema beschäftigen. Ich habe aber auch Verständnis dafür. Viele Menschen in unserer Kultur haben Mühe, sich mit dem Tod und allem, was damit zusammenhängt, auseinanderzusetzen. Und viele denken einfach «chunt scho guet». Grundsätzlich ein schönes Lebensmotto, das in der Praxis aber oftmals nicht funktioniert.

Immobilien stellen sehr oft den grössten Teil eines Familienvermögens dar, darum ist es sinnvoll, den Nachlass durch entsprechende Verfügungen wie Testament, Erb- und Ehevertrag, rechtzeitig zu regeln – anstatt dies später dem Gesetz oder den Erben zu überlassen.

Konkret?

Der Tod an sich ist schon ein emotionales Thema; man spricht nicht gern darüber. Und das Vererben von Liegenschaften innerhalb der Familie ist zusätzliche ein anspruchsvolles und heikles Unterfangen.

Wie teilen wir die Immobilie untereinander auf? Sollen wir die Liegenschaft vorzeitig verkaufen, damit es später nicht zu Konflikten kommt? Wollen wir zusammen auf dem Grundstück ein Neubauprojekt realisieren?

Und wie steht es mit Ihnen? Haben Sie Regelungen getroffen?

Ja, das habe ich. Aufgrund der Erfahrungen in meiner täglichen Arbeit dachte ich: Hey, und du? Als Erblasser die Lösung selbst in die Hand zu nehmen und nicht den Erben zu überlassen, erachte ich als weise.

Damit sind Sie wohl in der Minderheit?

Mag sein. In der Schweiz werden jährlich Milliarden vererbt, aber nur ein kleiner Teil davon ist güter- und erbrechtlich geregelt. Viele Menschen verdrängen, wie gesagt, die Möglichkeit des eigenen Ablebens und haben keine letztwillige Verfügung. Damit hinterlassen sie neben einem vielleicht schönen Vermögen oft auch Konflikte.  Davon betroffen sind vor allem schwer teilbare Vermögenswerte wie Immobilien, da kommt es unweigerlich zu Differenzen, die fair geregelt werden müssen.

Geht es da nicht vor allem um grössere Familienvermögen?

Nein, das höre ich oft. «Also, bei uns ist nicht viel vorhanden». Aber eben auch in diesen Fällen ist eine kluge Annäherung an das Thema elementar.

Geht es um den Entscheid, Liegenschaften zu vererben oder vorher zu verkaufen, was raten Sie da?

Es kommt sehr auf die Umstände und die Konstellation innerhalb der Erbengemeinschaften an.

Sie weichen aus.

Dann anders und nach einem meiner generellen Grundsätze ausgedrückt: Es muss für alle stimmen und die Angelegenheit soll fair und vor allem transparent vonstattengehen.

Meine Erfahrung zeigt, dass in vielen Fällen der Verkauf tatsächlich die beste oder sogar einzige Lösung ist. Nicht zu unterschätzen in diesem Prozess ist jeweils aber auch die Haltung und der Einfluss der Ehegatten oder LebenspartnerInnen der jeweiligen Erben.

Christian Haupt, herzlichen Dank für das Gespräch und weiterhin viel Fingerspitzengefühl.

Christian Haupt

Inhaber
christian.haupt@hauptimmobilien.ch
+41 44 396 14 15